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Privatinsolvenz, mein Auto ist finanziert. Kann ich es behalten?

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Das Auto ist nicht Ihr Eigentum. Es gehört der Bank, die es finanziert hat. Somit ist die Bank auch ein Gläubiger und Sie müssen diesen, wie alle anderen Gläubiger auch, bei der Einleitung der Privatinsolvenz mit angeben. Die Bank, von der das Auto finanziert wurde, wird, sobald Sie von der Privatinsolvenz erfährt, Ihnen die Finanzierung kündigen und somit müssen Sie das Auto abgeben bzw. verkaufen. Fazit: Ein finanziertes Auto können Sie in der Privatinsolvenz nur behalten, wenn jemand anderes die Finanzierung übernimmt.

Sie können einen Freund oder Bekannten fragen, ob er Ihre Finanzierung übernimmt und Sie das Fahrzeug nutzen lässt. Ist dieser gefunden, müssen Sie zur Bank. Fragen Sie nach, ob der Freund oder Bekannte den Finanzierungsvertrag, so wie er besteht, übernehmen kann. In aller Regel sind die Banken damit einverstanden, da sie so das Insolvenzverfahren umgehen können und ohne Verlust weiter kassieren.