Privatinsolvenz. Erfährt mein Arbeitgeber davon?

Arbeitgeber erfährt von der Insolvenz

Wenn Sie überschuldet sind müssen Sie immer damit rechnen, dass Ihr Arbeitgeber davon erfährt und das nicht nur wenn Sie die Privatinsolvenz beantragen.

Wird Privatinsolvenz beantragt, erfolgt eine Veröffentlichung durch das Insolvenzgericht. Dadurch erfahren die wenigsten Arbeitgeber von der Einleitung der Privatinsolvenz. Welcher Arbeitgeber kontrolliert schon, ob einer seiner Angestellten Privatinsolvenz angemeldet hat.

Nachdem der Antrag auf Privatinsolvenz gestellt wurde, wird Ihnen ein Treuhänder vom Gericht zugewiesen. Dieser ist in der Regel auch der Grund dafür, dass Ihr Arbeitgeber von der Insolvenz erfährt. Wenn Sie ein pfändbares Einkommen haben, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet dieses an den Treuhänder zu überweisen. Somit wird der Arbeitgeber auch vom Treuhänder informiert.

Der Treuhänder kann das pfändbare Einkommen auch von Ihnen direkt einfordern, dann würde der Arbeitgeber nicht unbedingt davon erfahren. Aber das liegt allein im Ermessen des Treuhänders, ob er Ihren Arbeitgeber mit heran zieht.

Warum kann der Arbeitgeber auch ohne Privatinsolvenz von meiner finanziellen Situation erfahren?

Bei Zahlungsunfähigkeit werden Ihre Gläubiger versuchen, durch  Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an Ihr Geld zu kommen. Wenn die Mahnungen nicht fruchten werden diese versuchen einen gerichtlichen Titel zu erwirken. Dann haben sie die Möglichkeit auch eine Lohnpfändung durchzuführen. Banken haben es da noch etwas einfacher. Haben Sie einen Kredit aufgenommen, so werden Sie in aller Regel auch eine Lohnabtretung unterschrieben haben.

Sobald Ihre Gläubiger diese vollstrecken, treten sie an Ihren Arbeitgeber heran. In diesem Fall ist der Arbeitgeber ein Drittschuldner und somit verpflichtet, den pfändbaren Teil Ihres Einkommen zu überweisen.

Darf der Arbeitgeber kündigen wenn ich Insolvenz beantrage?

Ich habe Schulden bei meinem Arbeitgeber. Darf er meinen Lohn pfänden?