Privatinsolvenz anmelden?
Eine Privatinsolvenz ist für viele Menschen die einzige und letzte Möglichkeit, in absehbarer Zeit, wieder ein schuldenfreies Leben zu führen. Viele kennen das Problem, die Schulden sind Ihnen schon lange über den Kopf gewachsen und Sie sehen keine Möglichkeit mehr, diese zu begleichen. Ihre finanziellen Mittel belaufen sich auf ein geringes Gehalt oder Arbeitslosengeld und eine Änderung dieser Situation ist nicht absehbar. Wenn es Ihnen so oder so ähnlich geht, ist die Einleitung der Privatinsolvenz durchaus angebracht.

Privatinsolvenz ⇒ Insolvenz vermeiden. Wie geht das?:
Die Einleitung der Privatinsolvenz ist der letzte Schritt den man gehen sollte. Durch die Insolvenz hat man viele Einschränkungen, somit gilt es diese zu vermeiden. Sofern Sie ihren Gläubigern zur Rückzahlung der Forderung wenigstens eine kleine Rate anbieten können macht es immer Sinn einen Gläubigervergleich durchzuführen.

Privatinsolvenz ⇒ und Arbeitgeber:
Es sollte Ihnen bewusst sein, dass Ihr Arbeitgeber von der Einleitung des Insolvenzverfahrens durchaus erfahren wird weil sich der Treuhänder an ihn wenden kann. Allerdings wird dies auch passieren wenn einer Ihrer Gläubiger eine Lohnpfändung durchführt.

Privatinsolvenz ⇒ Betrug, unerlaubte Handlung:
Schulden die aus einer unerlaubten Handlung, wie z.B. Strafzettel für falsches Parken oder Betrug, sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Die Einleitung der Insolvenz kann trotzdem sinnvoll sein da kaum einer nur Schulden aus unerlaubten Handlungen hat.

Privatinsolvenz ⇒ der Partner muss Privatinsolvenz beantragen:
Wenn nur einer der Ehepartner verschuldet ist besteht oft die Frage ob der schuldenfreie Partner von der Insolvenz mit betroffen ist. In der Regel nicht aber es gibt wie immer Ausnahmen wie z.B. bei den Kosten für das Insolvenzverfahren oder wenn der Partner bei Krediten mit unterschrieben hat.

Privatinsolvenz ⇒ und das Finanzamt:
Geht einer der Ehepartner in Insolvenz sollte bei der Steuererklärung aufgepasst werden. Ansonsten kann es passieren, dass die Steuerrückerstattung dem Treuhänder zur Verfügung gestellt wird um die Schulden zu begleichen. Ihre Gläubiger werden sich dann freuen.

Privatinsolvenz ⇒ und Schulden beim Energieversorger:
So wichtige Rechnungen wie Strom, Gas oder Miete sollten natürlich immer bezahlt werden. Sie entscheiden welche Rechnungen bezahlt werden. Als erstes natürlich die Ihrer Versorger. Im Dunkeln will niemand sitzen.

Privatinsolvenz ⇒ Erbschaft und Schenkung:
Auch wenn dies kein schönes Thema ist kann es passieren, dass eine Erbschaft während des Insolvenzverfahrens oder der Wohlverhaltensperiode anfällt. In diesem Fall müssen Sie den Treuhänder informieren.

Privatinsolvenz ⇒ selbst anmelden:
Dem Privatinsolvenzverfahren ist der außergerichtliche Vergleich vorgeschaltet. Für das Scheitern des Vergleichs benötigen Sie eine Vergleichsbescheinigung. Diese kann nur von Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern ausgestellt werden.

Privatinsolvenz ⇒ kann man trotzdem auswandern:
Wenn Sie Insolvenz beantragen möchten ist ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung. Nach der Antragsstellung können Sie auswandern. Es empfiehlt sich einen gesetzlichen Vertreter in Deutschland zu haben.

Privatinsolvenz ⇒ und das Auto:
In der Regel fällt das Auto mit in die Insolvenzmasse. Natürlich gibt es Ausnahmen z.B. wenn Sie nachweisen, dass Sie das Auto zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen.

Privatinsolvenz ⇒ finanziertes Auto:
Das Auto ist nicht Ihr Eigentum. Es gehört der Bank, die es finanziert hat. Somit ist die Bank auch ein Gläubiger und Sie müssen diesen, wie alle anderen bei der Einleitung der Privatinsolvenz mit angeben.
