In Deutschland ist das Recht auf Pfändung in der Zivilprozessordnung geregelt. Es kann erst gepfändet werden, wenn ein Vollstreckungstitel erwirkt wurde. Der Vollstreckungstitel muss dem Schuldner zugestellt werden. Im Deutschen Recht ist der Schuldner durch Pfändungsfreigrenzen und Pfändungsschutz von lebensnotwendigen Sachwerten in sofern geschützt, dass immer noch eine bescheidene Lebensführung möglich ist.

Pfändungstabelle:
In der aktuellen Pfändungstabelle finden Sie Angaben zu Ihrem pfändungsfreien Nettoeinkommen. Sozialleistungen, wie z.B. ALG II, Kindergeld und Einkommen geringer als 989,99€ sind in der Regel pfändungsfrei.

Pfändungsrechner:
Mit unserem Pfändungsrechner haben Sie ebenfalls die Möglichkeit Ihr pfändungsfreies Einkommen zu errechnen. Sie können die Ergebnisse gerne mit der Pfändungstabelle abgleichen. Sonderzahlungen bitte nicht einrechnen.

Pfändung ⇒ von Sonderzahlungen:
Hier finden Sie Angaben darüber, was von Ihrem Einkommen (Sonderzahlungen und Zuschlägen), wie z.B. geleistete Überstunden, Nachtzuschläge, Weihnachts- und Urlaubsgeld usw., gepfändet werden kann.

Pfändung ⇒ von Sach- und Vermögenswerte:
Dies sind unter anderem wertvolle Gegenstände, Geldanlagen und/ oder Bausparverträge. Erfahren Sie was gepfändet werden kann, was z.B. eine Austauschpfändung ist und wer diese durchführt.

Pfändung ⇒ Pfändungsschutz Altersvorsorge:
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Altersvorsorge vor einer Pfändung schützen können und was Sie dabei unbedingt beachten sollten. Die Pfändbarkeit der Altersvorsorge ist wie immer begrenzt auf die Pfändungsfreigrenzen.

Pfändungsschutzkonto:
Wir erläutern wie und wo Sie sich ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Beachten Sie bitte, dass Sie das Pfändungsschutz- konto immer nur für eine Einzelperson einrichten können. Bei einem Gemeinschaftskonto ist dies nicht möglich.

Lohnpfändung:
Eine Lohn- oder Gehaltspfändung kann erst durchführen werden, wenn ein gerichtlicher Titel gegen Sie erwirkt wurde. Sobald Sie von der Pfändung erfahren und diese vermeiden möchten müssen Sie sich mit dem Gläubiger einigen.

Kontopfändung:
Hier erfahren Sie, was Sie im Falle einer Kontopfändung unternehmen müssen, um über Ihr Konto wieder frei verfügen zu können. Sie finden Informationen zu den Pfändungsfreigrenzen und deren Berechnung.

Forderungspfändung:
Von einer Forderungspfändung spricht man, wenn ein Gläubiger die gegen Sie bestehende Forderung bei einem Dritten, dem sogenannten Drittschuldner, einzieht. Hiervon sind oft Selbstständige betroffen.
