Wer ist alles am Privatinsolvenzverfahren beteiligt?

Beteiligte am Insolvenzverfahren

Im Falle einer Insolvenz gibt es verschiedene Beteiligte mit verschiedenen Rollen und Aufgaben, sowie auch Pflichten.

Insolvenzgericht

Das Insolvenzgericht führt das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Regelinsolvenzverfahren einschließlich des Restschuldbefreiungsverfahrens durch. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners oder dem Mittelpunkt seiner selbständigen Tätigkeit. Unter folgendem Link finden Sie alle Insolvenzgerichte www.insolvenzgerichte.de

Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter wird immer vom Insolvenzgericht bestellt. Er muss unabhängig und selbstverständlich auch für den jeweiligen Fall geeignet sein. Das heißt, weder die Gläubiger noch der Schuldner kann einen Insolvenzverwalter seiner Wahl suchen.

Im der Privatinsolvenz wird kein Insolvenzverwalter gestellt sondern ein Treuhänder. Diese erfüllt die selben Aufgaben nur in einem kleineren Umfang. Bei Privatpersonen gibt es halt nicht so viel zu verwalten.

Insolvenzgläubiger

Als Insolvenzgläubiger werden diejenigen bezeichnet, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Forderungen (Vermögensanspruch) an den Schuldner haben. 
Wenn sich ein Insolvenzgläubiger durch Zwangsvollstreckung oder Vereinbarung mit dem Schuldner Sicherheiten beschaffen konnte, haben diese ein Recht auf abgesonderte Befriedigung. Das heißt z.B. – ein Bekannter hat Ihnen Geld für den Kauf eines neuen Autos geliehen. Voraussetzung hierfür war, dass das Auto so lange sein Eigentum bleibt, bis Sie den geliehenen Betrag in voller Höhe zurückgezahlt haben. Als Sicherheit hat der Bekannte den Fahrzeugbrief einbehalten. Da Ihr Bekannter den Fahrzeugbrief als Sicherheit zurückbehalten hat, erhält er das Geld das er Ihnen geliehen hat in voller Höhe zurück (bis auf die Gebühr, die der Insolvenzverwalter fordern kann). Sollte der Restwert des Autos höher sein als die Summe die Sie Ihrem Bekannten schulden, wird das übriggebliebene Geld nach Befriedigung Ihres Bekannten in die Insolvenzmasse übernommen.

Treuhänder

Im Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt das Insolvenzgericht einen Treuhänder (Verwalter), der das bestehende Vermögen und/oder pfändbare Einkommen des Schuldners verwertet und verteilt. Es werden nur Forderungen berücksichtigt die beim Treuhänder anmeldet wurden. In der Regel wird der Treuhänder aus der Insolvenzmasse bezahlt, so dass für den Schuldner keine weiteren Kosten entstehen.

Schuldner

Als Schuldner bezeichnet man die Personen, die ihren Verbindlichkeiten gegenüber Privatpersonen oder Unternehmen nicht mehr nachkommen können.