
Welche Kosten fallen für das Insolvenzverfahren an?
Gerichtskosten:
Gerichtskosten entstehen für Gebühren und für Ausgaben der Zustellung von Beschlüssen und Veröffentlichungen. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach Ihrem pfändbaren Vermögen. Die Kosten belaufen sich mindestens auf 300-500 €.
Treuhänder/Insolvenzverwalter:
Die Kosten des Treuhänders oder Insolvenzverwalters entstehen für einen einmaligen Betrag der Insolvenzverwaltung und der jährlichen Vergütung. Die jährliche Vergütung erhält der Treuhänder/Insolvenzverwalter für die Verteilung der pfändbaren Beträge. Hierbei richtet sich die Höhe der Vergütung nach der Anzahl der Gläubiger.
Beispiel:
- 5 Gläubigern mindestens 800 €
- 20 Gläubiger mindestens 1350 €
In der Zeit der Wohlverhaltensperiode erhält der Treuhänder/ Insolvenzverwalter 5 % der pfändbaren Beträge, aber mindestens 100 € zzgl. MwSt. pro Jahr.
Das heißt: auch wenn Sie keine pfändbaren Beträge (Einkommen) haben, erhält der Treuhänder/Insolvenzverwalter mindestens 580 €.
Somit müssen Sie sich auf Gerichts- und Treuhänderkosten von mindestens 1700 € einstellen.
