Die Kosten für das Insolvenzverfahren richten sich nach der Anzahl der Forderungsinhaber

Gerichts und Treuhänderkosten

Welche Kosten fallen für das Insolvenzverfahren an?

Gerichtskosten:

Gerichtskosten entstehen für Gebühren und für Ausgaben der Zustellung von Beschlüssen und Veröffentlichungen. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach Ihrem pfändbaren Vermögen. Die Kosten belaufen sich mindestens auf 300-500 €.
 

Treuhänder/Insolvenzverwalter:


Die Kosten des Treuhänders oder Insolvenzverwalters entstehen für einen einmaligen Betrag der Insolvenzverwaltung und der jährlichen Vergütung. Die jährliche Vergütung erhält der Treuhänder/Insolvenzverwalter für die Verteilung der pfändbaren Beträge. Hierbei richtet sich die Höhe der Vergütung nach der Anzahl der Gläubiger.

Beispiel:

  • 5 Gläubigern mindestens 800 €
  • 20 Gläubiger mindestens 1350 €

In der Zeit der Wohlverhaltensperiode erhält der Treuhänder/ Insolvenzverwalter 5 % der pfändbaren Beträge, aber mindestens 100 € zzgl. MwSt. pro Jahr.

Das heißt: auch wenn Sie keine pfändbaren Beträge (Einkommen) haben, erhält der Treuhänder/Insolvenzverwalter mindestens 580 €.

Somit müssen Sie sich auf Gerichts- und Treuhänderkosten von mindestens 1700 € einstellen.

Ehepartner Verfahrenskosten