Beratungshilfe wird Personen mit geringem Einkommen erteilt.

Beantragung Beratungshilfe.

Beratungshilfe kann für Bezieher von Sozialleistungen und Arbeitnehmern mit geringem Einkommen beantragt werden.

Informationen zur Beantragung von Beratungshilfe (Prozesskostenhilfe)

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts kann beispielsweise beim beziehen von Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen und bei Arbeitnehmern mit geringem Einkommen über die Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht abgerechnet werden. So entstehen für den Schuldner keine Kosten für den außergerichtlichen Gläubigervergleich.

Um Ihnen unnötige Laufereien bei der Beantragung der Beratungshilfe zu ersparen, übernehmen wir diese Tätigkeit gerne für Sie. Dafür laden Sie sich bitte den Antrag herunter oder Sie melden sich bei uns. Wir lassen Ihnen gerne einen Antrag zukommen. Füllen ihn aus und senden ihn im Original an uns zurück. Wir werden dann prüfen ob Ihnen Beratungshilfe zusteht und dann den Antrag bei Ihrem zuständigen Amtsgericht stellen.

www.schuldnerberatung-diskret.de/beratungshilfeantrag.pdf

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www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html.)

Sollten Sie Probleme beim Öffnen oder Ausdrucken der Datei haben, senden wir Ihnen den Antrag auch gerne per Post zu.